Herzlich willkommen

bei

Rechtsanwalt 

Thomas Fischl

VBI IVS, IBI REMEDIVM.

Wo Recht ist, ist eine Abhilfe. (Römischer Rechtssatz)

Rechtsrat für Ihre Lebensbereiche aus einer Hand.


Neue Konzepte, jenseits von ausgetretenen Pfaden.


Ich biete Ihnen ein Beratungskonzept in dem Sie, egal ob es das Privat- oder das Berufsleben betrifft, stets ein und denselben Ansprechpartner haben – nämlich mich. 


Ganzheitliche Betreuung auf Ihrem Lebensweg, von Hausbau über Ehevertrag bis zu Nachlassregelung, von der Existenzgründung über belastende Behördenbescheide bis zur Nachfolgeregelung Ihrer Firma. 

01 Keine neuen Gesichter

Sie müssen nur einmal Vertrauen aufbauen und können sich auf eine persönliche und tiefe Mandatsbeziehung verlassen.

02 Nichts geht verloren

Je mehr Spezialisten Sie einschalten umso höher das Risiko, dass die Vernetzung Ihrer Rechtsprobleme übersehen wird, was zu fatalen Konsequenzen führen kann. Wenn alles aus einer Hand kommt, wird auch das Problem am Wegesrand erkannt und gelöst.

03   Nicht der kleine Fisch

Je größer die Kanzlei, desto größer die Gefahr, dass Ihr Anliegen nicht die Aufmerksamkeit erfährt, die es eigentlich verdient. Bei mir werden Sie und Ihre Rechtsfrage stets ernstgenommen und individuell begleitet.

Das Konzept

Mein Angebot an Sie, eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Rechtsberatung, die Sie durch Ihr Leben begleitet. Jede Ihrer Lebensphasen hat ihre eigenen Bedürfnisse und Herausforderungen in beruflicher und privater Hinsicht, für die aber oftmals schon im Voraus gesorgt werden kann. Als Person lassen Sie sich unmöglich auf ein Rechtsgebiet eingrenzen. Allein der Bau eines Eigenheims berührt mehrere Rechtsgebiete, ebenso wenn Sie Ihre Firma an einen potentiellen Nachfolger übergeben wollen. 

Für Sie will Ich besser werden. Daher ist es mein erklärtes Ziel, die Fachanwaltschaft im Bau- und Architektenrecht, im Verwaltungsrecht und im Erbrecht zu erwerben, um Sie in diesen lebensverändernden Punkten mit gesteigerter Kompetenz unterstützen zu können.

Es muss nicht immer vor Gericht enden. Oftmals ist eine durch Kreativität und lösungsorientiertes Denken erarbeitete einvernehmliche Lösung auf lange Sicht die bessere Alternative zu einem – oftmals auch kostenintensiverem – Urteil. Mein Anliegen ist es, zusammen mit Ihnen den für Ihren Lebensqualität optimalen Weg zu finden – kurz eine nachhaltige und zukunftsträchtige Konfliktlösung.


RECHTSGEBIETE

Baurecht

Immissonsschutzrecht

Photovoltaikrecht

Polizei- und Sicherheitsrecht

Erbrecht

Zivilrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Fahrerlaubninsrecht

Corona-Hinweis: Aktueller Hinweis für Mandanten


Corona-Hygieneregeln: Gesichtsmaske  – Abstand u. Desinfizieren – großflächiger Spuckschutz

Der Kanzleibetrieb wird weiterhin aufrecht erhalten. Im beiderseitigen Interesse bittet die Kanzlei Fischl jedoch, sich für einen persönlichen Besuch vorab telefonisch – bzw. via E-Mail, Kontaktformular, oder Brief – anzumelden oder einen Termin zu vereinbaren. 

Um dem hohen Anspruch an Qualität, Präzision und Sorgfalt gerecht werden zu können, wird für die Einhaltung der Hygienestandards wird in der Kanzlei Fischl gesorgt.


Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute. Bleiben Sie gesund!


Ihr Thomas Fischl, Rechtsanwalt 


RECHT KOMPAKT – Ihr Jura-Update!

von RA Thomas Fischl 06 Mai, 2021
Suizidhilfe: Verbot aus Ärzte-Berufsordnung gestrichen! Der Deut­sche Ärz­te­tag re­agier­t auf das Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zum as­sis­tier­ten Suizid.
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Kfz-Haftpflicht ist für zugelassenes und nicht stillgelegtes Kfz unerlässlich EUGH: Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht ist nicht al­lein des­halb aus­schlie­ßen, weil das Fahr­zeug wegen sei­nes tech­ni­schen Zu­stands ver­kehrs­un­taug­lich ist.
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Die Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins kann bei bloßer Erneuerung nach Inlandsfahrverbot versagt werden. EuGH: Zwischen Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins zu unterscheiden
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Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen LAG Düsseldorf: Kol­le­gen bewusst aus nächs­ter Nähe an­gehus­tet und geäu­ßert, man hoffe, dass die­ser Co­ro­na be­kom­me stellt eine erhebliche Verletzung der Rück­sicht­nah­me­pflicht ge­gen­über dem Kol­le­gen dar und rechtfrertigt eine außerordentliche frist­lo­se Kün­di­gung.
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