BAURECHT
Das Baurecht teilt sich auf in das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.
Öffentliches Baurecht
Wo, was und wie Sie bauen dürfen regelt das öffentliche Baurecht im Bauplanungsrecht. Ihr Bauprojekt betreffen am häufigsten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, sogenannte Bauleitpläne, der Baubehörden. Diese können jedoch fehlerhaft sein und sich nachteilig auf Sie als Bürger auswirken.
„Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind; die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag auch ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.“ – Art. 68 Abs. 1 S. 1 BayBO
Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr und sichert den sozialen Frieden in der Nachbarschaft. Das materielle Bauordnungsrecht schreibt Grenzabstand, Brandschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit, äußere Gestaltung und Beschaffenheit von Baumaterialien vor. Das formelle Bauordnungsrecht hingegen regelt Prozedere zur Erteilung von Baugenehmigungen. Entweder die Genehmigungsbehörde erteilt die von Ihnen beantragte Genehmigung nicht, oder Sie wollen sich gegen ein Nachbarbauvorhaben zur Wehr setzen.
Gerne helfe Ich Ihnen bei der Antragsstellung, übernehme die Baubegleitung oder setzte Ihren Nachbarschutz durch. Auch bei Fragen bezüglich des Baus eines Gartenhauses oder Carports, oder hinsichtlich der Stellplätze stehe ich Ihnen mit Rat zur Seite. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ihre Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von der frühzeitigen Einschaltung des Interessenvertreters ab.
Privates Baurecht
Das private Baurecht und Architektenrecht bestimmt die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Im Wesentlichen sind dies derjenige der ein Bauwerk in Auftrag gibt – der Auftraggeber bzw. Bauherr –, und diejenigen, die das Bauwerk planen und ausführen, also Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker.
Typische Fehler können durch eine frühzeitige Beratung zur Vertragsgestaltung weitaus kostengünstiger abgewendet werden, als in einem späterer Prozess. Die klare Definition Ihrer Interessen in einem Bau- oder Architektenvertrag ist der beste Weg Konflikte zu vermeiden. Eine weitere kritische Phase Ihres Bauprojekts ist die Endphase um die Abnahme. Oft zeigen sich hier erst eventuelle Sachmängel der Immobilie – Feuchtigkeit, Schimmel oder Wärmebrücken – und die planenden und ausführenden Baubeteiligten – Architekt, Bauunternehmer, Handwerker, etc. – erhalten ihren vollen Vergütungsanspruch.
Hier gilt es Beweise für Baumängel zu sichern und Ihre Gewährleistungs- oder Vergütungsansprüche durchzusetzen, wobei ich Sie gerne gerichtlich wie auch außergerichtlich berate und vertrete.
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.
Kontakt:
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