POLIZEI-
&
SICHERHEITSRECHT
POLIZEI-
&
SICHERHEITSRECHT
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in Bayern sowohl von den Polizei- als auch von den Sicherheitsbehörden wahrgenommen.
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in Bayern sowohl von den Polizei- als auch von den Sicherheitsbehörden wahrgenommen.
Wenn Sie als Bürger im Freistaat Bayern Adressat präventiver polizeilicher Maßnahmen, wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Platzverweis sind, können Sie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns auch anwaltlich überprüfen lassen.
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.
Kontakt:
Kanzlei Fischl
Tel.: 09941 908833-0
Fax.: 09941 908833-33
E-Mail: ra-fischl@kanzlei-weisser-regen.com
Anschrift:
Müllerstraße 7,
93444 Bad Kötzting
Termine außerhalb der Öffnungszeiten gerne nach Vereinbarung.