Polizei- & Sicherheitsrecht

POLIZEI- 
SICHERHEITSRECHT

POLIZEI-

&
SICHERHEITSRECHT

POLIZEI-

&

SICHERHEITSRECHT


Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in Bayern sowohl von den Polizei- als auch von den Sicherheitsbehörden wahrgenommen.

Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in Bayern sowohl von den Polizei- als auch von den Sicherheitsbehörden wahrgenommen.

Polizeirecht

Wenn Sie als Bürger im Freistaat Bayern Adressat präventiver polizeilicher Maßnahmen, wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Platzverweis sind, können Sie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns auch anwaltlich überprüfen lassen. 


Sicherheitsrecht

Wenn bayerische Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Inneren gegen Sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus dem LStVG – dem allgemeinen Sicherheitsrecht –, oder dem besonderem Sicherheitsrecht, wie beispielsweise dem bayerischen Versammlungsrecht (VersG) erlässt, können Sie diese gegen ebenso wie gegen polizeilichen Maßnahmen anwaltlich vorgehen. Beispielsweise berate ich Sie über das Vorgehen gegen eine sicherheitsrechtliche Verordnung oder einen Kostenbescheid.
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