OWI-
UND
BUßGELDVERFAHREN
Corona, Straßenverkehr, Gewerbe und Co.
Unter einer Ordnungswidrigkeit (OWI) versteht man die geringfügige Verletzung einer Rechtsnorm. Der Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Dies gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen.
In der Praxis ergehen sehr häufig Bußgeldbescheide. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Straßenverkehrs, hier werden aber unter Umständen auch Punkte in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg eingetragen. Aber auch im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie im Naturschutzrecht stehen Bußgeldbescheide auf der Tagesordnung. Von besonderer Aktualität und Relevanz sind derzeit der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. In Trotz der Häufigkeit der erlassenen Bußgeldbescheide, ist den Betroffenen in den meisten Fällen der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht geläufig.
Begeht eine Person eine Ordnungswidrigkeit besteht die Möglichkeit des Einspruchs. In solchen Fällen ist die rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Anwalt empfehlenswert. Gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht stellen sich viele Bußgeldbescheide im Nachhinein als falsch heraus. So sind technische Fehler bei Blitzanlagen, Fehler bei der Beweiserhebung und Falschberechnungen der Bußgeldhöhe keine Einzelfälle und können einen Einspruch erfolgreich sein lassen. Der Rechtsanwalt an Ihrer Seite ist, egal ob beim Einspruch oder in der Hauptverhandlung oder der Rechtsbeschwerde, wesentlicher Garant für ein faires Verfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
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