BImSchG, TA Luft, TA Lärm, und Co.
Immissionsschutzrecht ein Teil des Umweltschutzes regelt vorrangig die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Es sollen potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge reduziert oder abgewendet werden. Wesentliche Bestandteile des Immissionsschutzrechts sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Technischen Anleitungen für Luft und Lärm (TA Luft und TA Lärm) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Entweder Sie bedürfen rechtlichen Beistand bei der Genehmigung einer genehmigungspflichtigen Anlage. Oder Sie begehren als Dritter Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Ob Sie Mieter, Landwirt oder Unternehmer sind, gegen Ihre Nachtruhe störenden Gastronomielärm vorgehen wollen, oder es um Ihre Anlage geht stehe ich Ihnen mit Vergnügen in allen immissionsschutzrechtlichen Belangen beratend zur Seite.
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.
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