Genehemigungsfiktion für Bauvorhaben – Alles einfacher und schneller?


RA Thomas Fischl • 13. März 2021

Für Wohnbauvorhaben führt Art. 68 Abs. 2 BayBO eine Genehmigungsfiktion ein.

BayBO-Novelle ein Fluch oder Segen?

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken zu Wohnzwecken über die im vereinfachten Verfahren nach Art. 59 BayBO – das typische Genehmigungsverfahren – entschieden wird, gilt ab dem 01.05.2020 eine Genehmigungsfiktion, Art. 68 Abs. 2 BayBO (Bayerische Bauordnung). Reicht der Bauherr einen vollständigen Bauantrag ein, hat die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich drei Monate Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Danach gilt das Vorhaben als genehmigt. nicht innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag entschieden hat. Die Frist beginnt drei Wochen nach Zugang des vollständigen Bauantrags oder drei Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung nach Art. 65 Abs. 2 BayBO (zur Behebung formeller Mängel) versandt hat.


Die Fiktionsfrist beginnt gemäß Art. 68 Abs. 2 Satz 1 BayBO entweder drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder drei Wochen nach Zugang der von der unteren Bauaufsichtsbehörde nach Art. 65 Abs. 2 BayBO nachverlangten Unterlagen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat also innerhalb von drei Wochen die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb dieser Dreiwochenfrist die Vervollständigung des Bauantrags nach Art. 65 Abs. 2 BayBO, beginnt die Frist für die Genehmigungsfiktion drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu laufen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde eine Vervollständigung gemäß Art. 65 Abs. 2 BayBO, beginnt die Fiktionsfrist drei Wochen nach Vorlage der verlangten Unterlagen zu laufen. 


Über den Eintritt der Genehmigungsfiktion wird eine Bescheinigung ausgestellt, die den Inhalt der Genehmigung wiedergibt und in ihrer Wirkung der Baugenehmigung gleichsteht. Die Genehmigungsfiktion tritt aber nach Art. 42a BayVwVfG auch dann ein, wenn von der Behörde keine Bescheinigung ausgestellt wird.


Grundsätzlich tritt die Genehmigungsfiktion auch ein, wenn der Bauantrag formal vollständig, aber das Bauvorhaben rechtswidrig ist. In diesen Fällen hat die Bauaufsichtsbehörde das Recht und die Möglichkeit die im Wege der Fiktion erteilte rechtswidrige Baugenehmigung nach Art. 48 BayVwVfG zurückzunehmen.


Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Antragsteller vor Ablauf der Entscheidungsfrist gegenüber der Baugenehmigungsbehörde in Textform auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion verzichtet.


Fazit:

Gerade in Zeiten der Pandemie und der Unterbesetzung der

Bauämter dürfte der Eintritt der Fiktion den Regelfall darstellen. Hier besteht jedoch die Gefahr,  dass rechtswidrige fiktive Genehmigungen erteilt werden könnten, die von den Bauämtern später wieder zurückgenommen werden können. Aus diesem Grund hat sich auch die Bayerische Archtektenkammer gegen diese Novellierung positioniert.

Ihr Interesse geweckt?

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen? Oder sind Sie selbst betroffen?

Kanzlei Fischl berät Sie gerne persölich und individuell in Ihren Rechtsfragen. Treten Sie jetzt gleich in Kontakt!


Rufen Sie gleich an:

09941 95527-55


Klicken Sie gleich hier um anzurufen!

Treten Sie in Kontakt!

Zum Kontaktformular

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 

von RA Thomas Fischl 6. Mai 2021
Suizidhilfe: Verbot aus Ärzte-Berufsordnung gestrichen! Der Deut­sche Ärz­te­tag re­agier­t auf das Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zum as­sis­tier­ten Suizid.
von RA Thomas Fischl 3. Mai 2021
Beschädigung der Autotür – Haftung des Beifahrers! AG Remscheid: Schadensersatzpflicht des Beifahrers für Stoß der Autotür gegen eine hohe Bordsteinkante.
von RA Thomas Fischl 30. April 2021
Kfz-Haftpflicht ist für zugelassenes und nicht stillgelegtes Kfz unerlässlich EUGH: Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht ist nicht al­lein des­halb aus­schlie­ßen, weil das Fahr­zeug wegen sei­nes tech­ni­schen Zu­stands ver­kehrs­un­taug­lich ist.
von RA Thomas Fischl 29. April 2021
Die Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins kann bei bloßer Erneuerung nach Inlandsfahrverbot versagt werden. EuGH: Zwischen Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins zu unterscheiden
von RA Thomas Fischl 28. April 2021
Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen LAG Düsseldorf: Kol­le­gen bewusst aus nächs­ter Nähe an­gehus­tet und geäu­ßert, man hoffe, dass die­ser Co­ro­na be­kom­me stellt eine erhebliche Verletzung der Rück­sicht­nah­me­pflicht ge­gen­über dem Kol­le­gen dar und rechtfrertigt eine außerordentliche frist­lo­se Kün­di­gung.
von RA Thomas Fischl 27. April 2021
Erhöhtes Bußgeld bei Missachtung mehrerer die Höchstgeschwindigkeit beschränkender Verkehrszeichen! OLG Koblenz: Fahrverhalten nicht angepasst, erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung.
von RA Thomas Fischl 26. April 2021
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Quarantäne sittenwidrig Ar­beits­ge­richt Köln: Kün­di­gung im Kleinbetrieb un­wirk­sam, weil sich der Ar­beit­neh­mer an die be­hörd­li­che Qua­ran­tä­ne­an­ord­nung hal­ten muss.
von RA Thomas Fischl 23. April 2021
Kein Wahl­recht, mit einem be­stimm­ten Impf­stoff ge­impft zu werden. VG Aa­chen: Eil­an­trag eines 61-jäh­ri­gen Man­nes ab­ge­lehnt
von RA Thomas Fischl 22. April 2021
Zwei­fel an der Mess­ge­nau­ig­keit des Mess­ge­räts Leiv­tex XV3­ AG Landstuhl: Bu­ß­geld­ver­fah­ren wegen eines Ge­schwin­dig­keits­ver­sto­ßes ein­ge­stellt.
von RA Thomas Fischl 20. April 2021
Neues BGH-Urteil zur Schenkung im Minderjährigenrecht. Belastung mit Niesbrauch: Erlaubnis der Eltern: JA – Genehmigung des Familiengerichts: NEIN
Show More