Blog-Layout

Coronabedingte Einschränkungen für Gewerberaumnutzung kein Mietmangel


RA Thomas Fischl • 19. März 2021

Corona-Einschränkungen für Geschäft sind kein Mietmangel

Neues Urteil des OLG Frankfurt zu Folgen des Pandemie-Lockdowns.

Die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist möglich.


Steitgegenstand war rückständige Gewerberaummiete für ein Geschäft für die Monate April, Mai und Juni 2020 während der Zeit des ersten Lockdowns. Aufgrund der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus war die Nutzung der Räume vom 18.3. bis 19.4.2020 unmöglich und in der Zeit vom 20.4.2020 an nur sehr eingeschränkt möglich. Die Umsätze brachen ab März ein. Einer Bitte nach Mietminderung wurde nicht entsprochen, woraufhin die Miete in der Zeit April bis Juni 2020 nur teilweise gezahlt wurde. 


Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass der Mierter für den zu beurteilenden Zeitraum keinen rechtlichen Grund für die Herabsetzung der vertraglich geschuldete Miete besitze. 


Die Mietsache habe nämlich keine zur Minderung berechtigten Mangel aufgewiesen, da die Räume zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch weiterhin tauglich gewesen sind. Die behördlich angeordneten Einschränkungen wirkten sich nicht objektbezogen aus, sondern bezogen sich inhaltlich auf den Betrieb des Mieters. Der Vermieter schuldete, allein die Möglichkeit, in den überlassenen Räumen ein Geschäftsbetrieb zu führen, nicht aber in irgendeiner Weise die Überlassung des Betriebs selbst. Der vereinbarte Nutzungszweck für den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts habe lediglich die gestattete Nutzung präzisiert. Durch die behördlichen Beschränkungen sei dieser vereinbarte Nutzungszweck selbst nicht untersagt worden, sondern nur die Art der Durchführung des Geschäftsbetriebs.


Hinweis:

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 


Tipp:

Denkbar ist – worauf das OLG hinwies – die Herabsetzung des Mietzinses aufgrund schwerwiegender Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages. Denn die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages wurde durch die „Folgen der Naturkatastrophe der COVID-19-Pandemie schwerwiegend“ geändert. Die Vertragsparteien seien davon ausgegangen, dass während der Vertragslaufzeit Folgen einer solchen Pandemie nicht einträten. Es ist davon auszugehen, dass sowohl der Mieter, als auch der Vermieter, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, Regelungen hierfür vereinbart hätten. 

Ihr Interesse geweckt?

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen? Oder sind Sie selbst betroffen?

Kanzlei Fischl berät Sie gerne persölich und individuell in Ihren Rechtsfragen. Treten Sie jetzt gleich in Kontakt!


Rufen Sie gleich an:

09941 95527-55


Klicken Sie gleich hier um anzurufen!

Treten Sie in Kontakt!

Zum Kontaktformular

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 

von RA Thomas Fischl 6. Mai 2021
Suizidhilfe: Verbot aus Ärzte-Berufsordnung gestrichen! Der Deut­sche Ärz­te­tag re­agier­t auf das Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zum as­sis­tier­ten Suizid.
von RA Thomas Fischl 3. Mai 2021
Beschädigung der Autotür – Haftung des Beifahrers! AG Remscheid: Schadensersatzpflicht des Beifahrers für Stoß der Autotür gegen eine hohe Bordsteinkante.
von RA Thomas Fischl 30. April 2021
Kfz-Haftpflicht ist für zugelassenes und nicht stillgelegtes Kfz unerlässlich EUGH: Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht ist nicht al­lein des­halb aus­schlie­ßen, weil das Fahr­zeug wegen sei­nes tech­ni­schen Zu­stands ver­kehrs­un­taug­lich ist.
von RA Thomas Fischl 29. April 2021
Die Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins kann bei bloßer Erneuerung nach Inlandsfahrverbot versagt werden. EuGH: Zwischen Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins zu unterscheiden
von RA Thomas Fischl 28. April 2021
Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen LAG Düsseldorf: Kol­le­gen bewusst aus nächs­ter Nähe an­gehus­tet und geäu­ßert, man hoffe, dass die­ser Co­ro­na be­kom­me stellt eine erhebliche Verletzung der Rück­sicht­nah­me­pflicht ge­gen­über dem Kol­le­gen dar und rechtfrertigt eine außerordentliche frist­lo­se Kün­di­gung.
von RA Thomas Fischl 27. April 2021
Erhöhtes Bußgeld bei Missachtung mehrerer die Höchstgeschwindigkeit beschränkender Verkehrszeichen! OLG Koblenz: Fahrverhalten nicht angepasst, erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung.
von RA Thomas Fischl 26. April 2021
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Quarantäne sittenwidrig Ar­beits­ge­richt Köln: Kün­di­gung im Kleinbetrieb un­wirk­sam, weil sich der Ar­beit­neh­mer an die be­hörd­li­che Qua­ran­tä­ne­an­ord­nung hal­ten muss.
von RA Thomas Fischl 23. April 2021
Kein Wahl­recht, mit einem be­stimm­ten Impf­stoff ge­impft zu werden. VG Aa­chen: Eil­an­trag eines 61-jäh­ri­gen Man­nes ab­ge­lehnt
von RA Thomas Fischl 22. April 2021
Zwei­fel an der Mess­ge­nau­ig­keit des Mess­ge­räts Leiv­tex XV3­ AG Landstuhl: Bu­ß­geld­ver­fah­ren wegen eines Ge­schwin­dig­keits­ver­sto­ßes ein­ge­stellt.
von RA Thomas Fischl 20. April 2021
Neues BGH-Urteil zur Schenkung im Minderjährigenrecht. Belastung mit Niesbrauch: Erlaubnis der Eltern: JA – Genehmigung des Familiengerichts: NEIN
Show More
Share by: