Blog-Layout

MPU auch bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille und ohne Ausfallerscheinungen


RA Thomas Fischl • 18. März 2021

Neuer MPU-Grenzwert – durch die Hintertür

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine neue Regelung für den "Idiotentest" entschieden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund als "Idiotentest" bezeichnet – ist zukünfig zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung durchzuführen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufweist, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.


Damit knüpfen die obersten Verwaltungsrichter an die Schwelle der sogenannten "absoluten Fahruntüchtigkeit" an, die der Gesetzgeber im Strafrecht bei  1,1 Promille definiert. Eine Trunkenheitsfahrt auch ohne Auffälligkeiten ist eine Straftat, gemäß § 316 Strafgesetzbuch.


Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne liegt vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können.


Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat Fahrerlaubnisbehörde durch Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Zweifel an der Fahreignung zu klären, wenn Tatsachen die Annahme von (künftigem) Alkoholmissbrauch begründen. 


Bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, besteht eine erhöhte Rückfallgefahr.


Diese sogenannte Giftfestigkeit führt u.a. dazu, dass der Betroffene die Auswirkungen seines Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen kann. Deshalb liegt in dem Umstand, dass die Person trotz eines bei ihrer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug festgestellten hohen Blutalkoholpegels keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufwies, eine aussagekräftige Zusatztatsache. 


Fazit: 

Die Vermutung liegt nahe, dass viele Fahrerlaubnisbehörden jetzt auch bei einem Fahrer der mit 1,2 Promille BAK und Ausfallerscheinungen getestet wird, dass ein derart unkontrolliertes Verhalten auf Alkoholmissbrauch schließen – der lässt und ebenfalls eine MPU antwortet.


Das Problem ist, dass die Unterscheidung vom Gelegenheitstrinker zum Gewohnheitstrinker eigentlich vom Gesetzgeber und nicht von der Rechtsprechung gefordert ist.

Ihr Interesse geweckt?

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen? Oder sind Sie selbst betroffen?

Kanzlei Fischl berät Sie gerne persölich und individuell in Ihren Rechtsfragen. Treten Sie jetzt gleich in Kontakt!


Rufen Sie gleich an:

09941 95527-55


Klicken Sie gleich hier um anzurufen!

Treten Sie in Kontakt!

Zum Kontaktformular

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, sind detaillierte Informationen zu Ihren Anforderungen erforderlich. Teilen Sie bitte mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 

von RA Thomas Fischl 6. Mai 2021
Suizidhilfe: Verbot aus Ärzte-Berufsordnung gestrichen! Der Deut­sche Ärz­te­tag re­agier­t auf das Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zum as­sis­tier­ten Suizid.
von RA Thomas Fischl 3. Mai 2021
Beschädigung der Autotür – Haftung des Beifahrers! AG Remscheid: Schadensersatzpflicht des Beifahrers für Stoß der Autotür gegen eine hohe Bordsteinkante.
von RA Thomas Fischl 30. April 2021
Kfz-Haftpflicht ist für zugelassenes und nicht stillgelegtes Kfz unerlässlich EUGH: Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht ist nicht al­lein des­halb aus­schlie­ßen, weil das Fahr­zeug wegen sei­nes tech­ni­schen Zu­stands ver­kehrs­un­taug­lich ist.
von RA Thomas Fischl 29. April 2021
Die Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins kann bei bloßer Erneuerung nach Inlandsfahrverbot versagt werden. EuGH: Zwischen Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins zu unterscheiden
von RA Thomas Fischl 28. April 2021
Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen LAG Düsseldorf: Kol­le­gen bewusst aus nächs­ter Nähe an­gehus­tet und geäu­ßert, man hoffe, dass die­ser Co­ro­na be­kom­me stellt eine erhebliche Verletzung der Rück­sicht­nah­me­pflicht ge­gen­über dem Kol­le­gen dar und rechtfrertigt eine außerordentliche frist­lo­se Kün­di­gung.
von RA Thomas Fischl 27. April 2021
Erhöhtes Bußgeld bei Missachtung mehrerer die Höchstgeschwindigkeit beschränkender Verkehrszeichen! OLG Koblenz: Fahrverhalten nicht angepasst, erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung.
von RA Thomas Fischl 26. April 2021
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Quarantäne sittenwidrig Ar­beits­ge­richt Köln: Kün­di­gung im Kleinbetrieb un­wirk­sam, weil sich der Ar­beit­neh­mer an die be­hörd­li­che Qua­ran­tä­ne­an­ord­nung hal­ten muss.
von RA Thomas Fischl 23. April 2021
Kein Wahl­recht, mit einem be­stimm­ten Impf­stoff ge­impft zu werden. VG Aa­chen: Eil­an­trag eines 61-jäh­ri­gen Man­nes ab­ge­lehnt
von RA Thomas Fischl 22. April 2021
Zwei­fel an der Mess­ge­nau­ig­keit des Mess­ge­räts Leiv­tex XV3­ AG Landstuhl: Bu­ß­geld­ver­fah­ren wegen eines Ge­schwin­dig­keits­ver­sto­ßes ein­ge­stellt.
von RA Thomas Fischl 20. April 2021
Neues BGH-Urteil zur Schenkung im Minderjährigenrecht. Belastung mit Niesbrauch: Erlaubnis der Eltern: JA – Genehmigung des Familiengerichts: NEIN
Show More
Share by: