Löst sich auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt das nachfolgende Fahrzeug wegen Missachtung des gebotenen Sicherheitsabstands auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, verteilte das Oberlandesgericht (OLG) die Haftungsverteilung von 2/3 zulasten des Auffahrenden. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer.
Der Verursachungsbeitrag durch einen technischen Defekt das Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke abrupt – jedoch ohne Verschulden – abzubremsen führt gegenüber der Unterschreitug des erforderlichen Sicherheitsabstands ohne zwingende Gründe um etwa 30% führt zu einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3.
Hinweis:
Bei dem auffahrenden Fahrzeug handelte es sich um einen LKW. Dies kann sich auf die Haftungsquote wegen der höheren Betriebsgefahr auswirken kann.